Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Christian Remde

Einzelraumfeuerstätten

Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe, die vor dem 22.März 2012 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden:

1. Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter

2. Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter

 

Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte bis zum 31.Dezember 2013 nicht geführt werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen in Abhängigkeit des Datums auf dem Typschild zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen:

 

       Datum auf dem Typschild                                Zeitpunkt der Nachrüstung oder

                                                                                  Außerbetriebnahme

 

bis einschließlich 31.12.1974 oder

Datum nicht mehr feststellbar                                                        31.12.2014

 

1.1.1975 bis 31.12.1984                                                                31.12.2017

 

1.1.1985 bis 31.12.1994                                                                31.12.2020

 

1.1.1995 bis einschließlich 21.3.2010                                             31.12.2024

 

Dies gilt nicht für:

-nichtgewerblich genutzte Herde, Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15KW,

-offene Kamine,

-Grundöfen

-Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt

-Einzelraumfeuerungsanlgen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1.1.1950 hergestellt oder errichet wurden.

 

Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze, die eingemauert sind, müssen spätestens bis zu den in der Tabelle aufgeführten Zeitpunkten mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik ausgestattet werden.

 

 

 

Datenbank zum Nachweis der gesetzlichen Anforderungen (siehe Link):





Bundesland: Thüringen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Christian Remde

Schornsteinfegermeister
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Tel.: 03643- 749530
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Schornsteinfegerinnung Thüringen